Ziele und Zwecke

Notwendige landschaftspflegerische und -gestalterische Maßnahmen, aus Gründen der Landschaftspflege
und des Naturschutzes
Dazu gehören:
ØPflege von ökologisch und kulturell wertvollen Flächen in  Übereinstimmung mit  Naturschutzbehörden, um eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu schützen und fördern
 

Schaffung eines geeigneten und ausreichenden Biotopverbundsystems durch Neuanlage und Pflege von Lebensräumen

 
Pflege und Instandhaltung von Kleingewässern einschließlich der Ufervegetation, von Fließgewässern II. Ordnung und die Renaturierung ausgebauter Fließgewässer

Niethen
 

Baruth Albrechtsbach