Planung, Organisation und Durchführung der Pflege und Instandhaltung von
Gewässern II. Ordnung - Böschungskrautung, Sohlkrautung,
Grundräumung
und Instandsetzungen
Pflege von Ufergehölzen, Hecken und Feldgehölzen
Erhalt und Pflege von ökologisch wertvollen Biotopen, z. B. Feuchtwiesen,
Streuobstwiesen
Neupflanzung von Gehölzen, Neuanlage von Windschutzstreifen entsprechend
Projekten

Planung und Umsetzung von
Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern und Teichen
Erarbeitung von Projekten und
Beantragung von Fördermitteln in Zusammenarbeit mit den
staatlichen und kommunalen Behörden
Informationen und Beratung der
Verbandsmitglieder, Betreuung und fachliche Anleitung
von geförderten Maßnahmen in den Gemeinden ,Schulungen